Nutzungsvereinbarung (OpenFiskal & Meldefluss)

Stand: 23.02.2026

Vertragspartner:

OpenFiskal GmbH Rosenthaler Str. 72A 10119 Berlin (im Folgenden „Anbieter“ genannt)

und

Der gewerbliche Händler (im Folgenden „Nutzer“ genannt)

Präambel und Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der Software-Applikationen (SaaS) „OpenFiskal“ und „Meldefluss“. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Durch die Installation der App bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer handelt.

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Leistungsbeschreibung: Der Anbieter stellt den Dienst „OpenFiskal“ sowie das Ergänzungsmodul „Meldefluss“ als Software-as-a-Service (SaaS) in Form von Apps für Shopify zur Verfügung. Die Installation erfolgt über den offiziellen Shopify App Store; der Zugriff erfolgt über das Shopify Admin Interface und/oder das Shopify POS des Nutzers.

  2. Zweck der Software: Die Apps ermöglichen es gewerblichen Nutzern von Shopify (POS und E-Commerce), die jeweiligen lokalen fiskalischen Anforderungen technisch umzusetzen. Dies umfasst:

    • Deutschland: Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß KassenSichV und Meldepflicht gemäß § 146a AO.

    • Österreich: Signaturerstellung gemäß RKSV.

    • Schweiz: Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GeBüV).

    • Italien: Übermittlung der Umsätze via Cloud-RT.

    • Frankreich: Sicherstellung der Unveränderbarkeit und Archivierung gemäß Loi Anti-Fraude à la TVA.

  3. Technische Bereitstellung: Der Anbieter fungiert als technische Middleware zwischen dem Shopify-System und den erforderlichen Fiskal-Diensten (z.B. fiskaly, Steuerbehörden/ELSTER, Agenzia delle Entrate). Der Nutzer beauftragt den Anbieter hiermit, die erforderlichen Transaktions- und Stammdaten an diese Dienste zu übermitteln und – soweit technisch notwendig – in seinem Namen entsprechende Unterkonten oder Zertifikate bei diesen Dienstleistern einzurichten.

  4. Keine Steuerberatung: Der Anbieter erbringt rein technische Dienstleistungen. Die Verantwortung für die steuerrechtliche Bewertung und Richtigkeit der gebuchten Geschäftsvorfälle sowie der gemeldeten Stammdaten verbleibt allein beim Nutzer.

  5. Einschränkung bei Gutscheinen: Die Software unterstützt technisch ausschließlich die Verarbeitung von Mehrzweckgutscheinen (Versteuerung erst bei Einlösung). Die fiskalische Abbildung von Einzweckgutscheinen (Versteuerung bereits bei Ausgabe) wird nicht unterstützt. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass über das System keine Einzweckgutscheine verkauft werden, oder diese gesondert buchhalterisch zu erfassen.

§ 2 Verfügbarkeit (SLA)

  1. Systemverfügbarkeit: Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel.

  2. Ausnahmen: Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fallen Ausfallzeiten durch höhere Gewalt, Störungen der Internetverbindung des Nutzers oder Ausfälle von Drittanbietern (z.B. Finanzbehörden/ELSTER, Cloud-Provider, Shopify, fiskaly).

§ 3 Länderspezifische Bedingungen

Der Nutzer wählt das für seinen Standort zutreffende Ländermodul.

Generelle Archivierungspflicht und Datensicherung: Sofern der Nutzer nicht ausdrücklich ein gesondertes Zusatzprodukt zur Langzeitarchivierung (z.B. „OpenFiskal Archiv“) gebucht hat, obliegt die Pflicht zur dauerhaften, revisionssicheren Aufbewahrung der Daten allein dem Nutzer.

  • Standard-Speicherung: Im Standard-Tarif dient die Speicherung auf den Servern des Anbieters lediglich der technischen Bereitstellung und nicht der Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z.B. 10 Jahre).

  • Export-Pflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, die generierten Belege, Protokolle (z.B. Z-Bons, Ticket Z) und Kassenbuchdaten regelmäßig (mindestens monatlich) zu exportieren und auf eigenen Systemen revisionssicher zu archivieren. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit historischer Daten im Standard-Tarif.

A. Deutschland (KassenSichV & Meldepflicht)

  1. Cloud-TSE: OpenFiskal stellt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Cloud-Lösung bereit.

  2. Meldepflicht (§ 146a Abs. 4 AO) und Nutzung des Add-Ons „Meldefluss“: Der Nutzer ist gesetzlich verpflichtet, seine elektronischen Aufzeichnungssysteme (Kassen) sowie die zugehörigen TSE fristgerecht beim zuständigen Finanzamt anzumelden, Änderungen anzuzeigen und Außerbetriebnahmen zu melden.

    • Eigenverantwortung: Unabhängig von der Nutzung technischer Hilfsmittel trägt die alleinige Verantwortung für die Fristwahrung, die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der Meldung der Nutzer.

    • Funktion der App „Meldefluss“: Sofern der Nutzer die Zusatz-App „Meldefluss“ verwendet, fungiert diese als technische Schnittstelle, die Daten aus OpenFiskal (z.B. TSE-Seriennummern) für die Meldung aufbereitet.

      • XML-Export (Manuell): Bei Nutzung der Export-Funktion schuldet der Anbieter lediglich die Bereitstellung einer ELSTER-konformen XML-Datei. Der Nutzer ist für den manuellen Upload im ELSTER-Portal selbst verantwortlich.

      • Direkt-Übermittlung (Automatisiert): Bei Nutzung des kostenpflichtigen Direkt-Versands erfolgt die Übermittlung über die Infrastruktur eines technischen Drittanbieters (fiskaly). Der Anbieter haftet nicht für Übermittlungsfehler, die im Verantwortungsbereich des Drittanbieters oder der Empfangsserver der Finanzverwaltung (ELSTER) liegen.

    • Prüfung der Stammdaten: Der Nutzer ist verpflichtet, vor Absenden der Meldung sicherzustellen, dass eine produktive TSE („Live-TSE“) (keine Test-TSE) verwendet wird und alle Stammdaten (insb. 13-stellige Steuernummer, Inbetriebnahmedatum) korrekt sind. Für fehlerhafte Meldungen aufgrund falscher Nutzereingaben oder Konfigurationen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

    • Lifecycle: Die Nutzungspflicht erstreckt sich auch auf Änderungsmeldungen und Abmeldungen.

  3. Datenexport: OpenFiskal stellt die Daten im gesetzlich geforderten Format bereit (DSFinV-K Export sowie TAR-File Export der TSE).

  4. Pflicht zur Schließung von Kassensitzungen (Z-Bon): Die ordnungsgemäße Erzeugung des DSFinV-K Exports setzt voraus, dass der Nutzer in der Shopify POS App regelmäßig (in der Regel täglich zum Geschäftsschluss) die Kassensitzung („Register Shift“) ordnungsgemäß schließt. Unterlässt der Nutzer dies, kann OpenFiskal keine vollständigen und validen DSFinV-K Exporte gewährleisten.

  5. Einschränkung bei Anzahlungen (Down Payments): Aufgrund technischer Gegebenheiten der Shopify-Plattform ist eine DSFinV-K-konforme Unterscheidung zwischen Anzahlungen (Versteuerung bei Geldfluss vor Leistung) und Forderungsentstehung (Leistung vor Zahlung) nicht vollumfänglich automatisiert möglich. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf Standard-Transaktionen. Nutzt der Händler Funktionen für Anzahlungen, übernimmt er das Risiko für die korrekte steuerliche Behandlung im Export.

B. Österreich (RKSV)

  1. Signaturerstellung: OpenFiskal signiert Belege gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).

  2. FinanzOnline: Die Registrierung der Signaturerstellungseinheit und die Prüfung des Startbelegs via FinanzOnline obliegen dem Nutzer.

  3. Fehlerhafte Angaben: Für die Neuausstellung von Zertifikaten, die aufgrund fehlerhafter Unternehmensdaten (z.B. falsche UID) des Nutzers notwendig wird, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR zu erheben.

  4. Datenerfassungsprotokoll (DEP): Der Nutzer ist verpflichtet, das DEP quartalsweise zu sichern (§ 131 BAO).

  5. Erstellung von Monats- und Jahresbelegen (Trigger): Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die systemseitige Generierung und Übermittlung des Monatsbelegs sowie des Jahresbelegs an FinanzOnline technisch erst durch die erste Transaktion im jeweiligen Folgemonat (bzw. im neuen Kalenderjahr) ausgelöst wird. Um die gesetzliche Meldefrist für den Jahresbeleg (15. Februar) einzuhalten, ist der Nutzer verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtzeitig vor diesem Datum eine Transaktion (ggf. ein Nullbeleg) in der Shopify POS App getätigt wird.

C. Schweiz (GeBüV)

  1. Ordnungsmäßigkeit: OpenFiskal unterstützt die Unveränderbarkeit von Buchungen. Es besteht keine technische Zertifizierungspflicht.

  2. Verantwortung: Der Nutzer bestätigt, dass sein Einsatz von OpenFiskal den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GeBüV) entspricht.

D. Italien (Registratore Telematico)

  1. Cloud-RT: OpenFiskal stellt eine virtuelle Lösung („Cloud Registratore Telematico“) bereit.

  2. Einheitliche Übermittlung: Die Lösung übermittelt Transaktionsdaten aus Shopify POS und E-Commerce einheitlich an die Agenzia delle Entrate.

  3. Notfallverfahren (Procedura di emergenza): Sollte eine Übermittlung aufgrund technischer Störungen nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet, die gesetzlichen Notfallprozeduren einzuhalten (z.B. manuelle Erfassung im „Registro dei corrispettivi di emergenza“).

  4. Kein E-Invoicing: Die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen (Fatturazione Elettronica via SdI) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

  5. Aktualisierung von Zugangsdaten (Credenziali): Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten für das Portal der Agenzia delle Entrate (FiscoOnline / Entratel) im vorgegebenen Rhythmus (in der Regel alle 90 Tage) zu aktualisieren und in der App neu zu hinterlegen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler durch abgelaufene Zugangsdaten.

E. Frankreich (Loi Anti-Fraude)

  1. Bescheinigung: Der Nutzer erhält eine individuelle Konformitätsbescheinigung (Attestation individuelle de conformité).

  2. Archivierung: Der Nutzer muss die generierten Fiskalarchive (Clôture Grand Total / Ticket Z) regelmäßig sichern und für 6 Jahre aufbewahren.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Systemvoraussetzungen:

    • Der Nutzer stellt sicher, dass seine Hardware und Internetverbindung geeignet sind.

    • Shopify-Tarife (POS Pro vs. Lite): Bei Nutzung von Shopify POS Lite weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass plattformbedingte Einschränkungen bestehen (z.B. keine Möglichkeit, Fiskal-Daten auf dem Standard-Papierbeleg zu drucken). Der Nutzer ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, die Fiskalisierungsdaten auf einem alternativen Weg bereitzustellen.

    • Der Nutzer ist für Updates der Shopify-App und des Betriebssystems verantwortlich.

  2. Stammdaten: Der Nutzer versichert, dass alle Unternehmensdaten (z.B. USt-ID, Steuernummer) korrekt sind.

  3. Organisatorisches Notfallkonzept: Der Nutzer stellt sicher, dass er den Geschäftsbetrieb auch offline (ohne Internet) gesetzeskonform fortführen kann (z.B. manuelle Quittungsblöcke).

  4. Vollständige Anbindung aller Endgeräte: Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche eingesetzten Endgeräte ordnungsgemäß mit der App verbunden sind. Ein Mischbetrieb aus fiskalisierten und nicht-fiskalisierten Kassen ist unzulässig.

  5. Verbot missbräuchlicher Nutzung (Anti-Abuse): Der Nutzer verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Entgeltstruktur zu umgehen. Dies gilt insbesondere für das unverhältnismäßig häufige Aktivieren und Deaktivieren von Kassen (Endgeräten) innerhalb kurzer Zeiträume. Bei Missbrauch ist der Anbieter zur Sperrung oder Kündigung berechtigt.

  6. Kompatibilität mit Drittanbieter-Apps: Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität mit anderen Shopify-Apps (z.B. Apps für Rabatte/Discounts, Bundles, Loyalty-Programme). Sofern solche Apps die Warenkorb-Daten so manipulieren, dass die fiskalischen Daten verändert oder unvollständig übermittelt werden, haftet der Anbieter nicht.

  7. Mitwirkung bei Berechtigungen und Monitoring:

    • Admin-Check: Der Nutzer ist verpflichtet, die App im Shopify-Admin-Bereich regelmäßig (mindestens wöchentlich) aufzurufen, um Berechtigungsanfragen oder Updates zu bestätigen.

    • Fehlerüberwachung: Der Nutzer muss das Transaktionsprotokoll regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen. Sollten Transaktionen als „Nicht signiert“ oder fehlerhaft markiert sein, obliegt es dem Nutzer, unverzüglich Maßnahmen zur Fehlerbehebung zu ergreifen (z.B. „Retry“-Funktion, Nachbonierung).

  8. Verantwortung für Konfiguration und Buchhaltungswerte: Der Anbieter berechnet Belegsummen und Steueranteile auf Basis der von Shopify übermittelten Rohdaten und der Nutzereinstellungen.

    • Konfiguration: Der Nutzer ist alleinverantwortlich für die Hinterlegung korrekter Steuersätze in Shopify.

    • Prüfpflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, Berichte und Exporte vor der Übergabe an Behörden auf Plausibilität zu prüfen.

  9. Reaktionspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen und auf konformitätskritische Mitteilungen des Anbieters innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. Unterlässt er dies, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Nachteile.

§ 5 Vertragslaufzeit, Preise und Abrechnung

  1. Vertragsschluss und Laufzeit:

    • Der Vertrag kommt mit der Installation der App und der Bestätigung der Gebühren („App Charge“) im Shopify-System zustande.

    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    • Die Laufzeit richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Abrechnungszyklus (in der Regel monatlich oder jährlich). Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Zeitraum, sofern er nicht gekündigt wird.

  2. Kündigung:

    • Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums kündigen.

    • Die Kündigung erfolgt technisch durch die Deinstallation der App oder das Beenden des Abonnements im Shopify Admin-Bereich.

    • Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Abrechnung und Fälligkeit:

    • Die Abrechnung der Entgelte erfolgt im Regelfall automatisiert über die Shopify Billing API. Es gelten die Zahlungsbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Shopify.

    • Meldefluss-Gebühren: Gebühren für die Direkt-Übermittlung via Meldefluss fallen transaktionsbasiert (pro Standort/Meldung) an und werden separat ausgewiesen.

  4. Manuelle Rechnungsstellung:

    • Für offene Forderungen, die aus gleich welchem Grund (z.B. Fehler der Shopify API, gesperrte Kreditkarte des Nutzers) nicht erfolgreich über das Abrechnungssystem von Shopify eingezogen werden konnten, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese dem Nutzer manuell in Rechnung zu stellen. Solche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

  5. Preisanpassungen:

    • Bestehende Abos: Der Anbieter kann Entgelte für laufende Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anpassen. Der Nutzer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

    • Neubuchungen: Für das Hinzufügen weiterer Kassen (Lizenzen) oder den Abschluss neuer Abonnements gelten stets die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Listenpreise. Ein Bestandsschutz für Preise früherer Buchungen besteht für neue Lizenzen nicht.

  6. Abonnement-Verwaltung und Kassen-Lifecycle:

    • Einheitlicher Zyklus: Alle Kassen im Account des Nutzers folgen zwingend demselben Abrechnungszyklus.

    • Deaktivierung: Bei Deaktivierung einer Kasse während eines laufenden Zyklus erfolgt keine anteilige Rückerstattung (No Pro-Rata Refund). Die Lizenz bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzbar.

    • Reaktivierung: Die Reaktivierung einer Kasse gilt technisch als Neuinstallation. Sie löst die Erstellung einer neuen Fiskalisierungseinheit (neue Kosten/Zertifikate) aus.

    • Italien-Sonderregelung: Für den Markt Italien werden technisch ausschließlich jährliche Abonnements angeboten.

  7. Folgen der Beendigung (Deinstallation):

    • Die Deinstallation der App führt zur Kündigung des Abonnements bei Shopify.

    • Wichtiger Hinweis zur Außerbetriebnahme: Die Kasse wird durch die Deinstallation nicht automatisch bei den Finanzbehörden (z.B. Finanzamt/ELSTER oder FinanzOnline) abgemeldet. Der Nutzer ist allein verpflichtet, vor Wirksamwerden der Kündigung alle gesetzlich erforderlichen Schritte zur Außerbetriebnahme (z.B. Schlussbeleg, Abmeldung via Meldefluss) manuell vorzunehmen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Keine Garantie für lückenlose Signierung: Eine 100%ige lückenlose Signierung wird nicht geschuldet, sofern externe Faktoren die Leistungserbringung verhindern. Hierzu zählen Ausfälle von Shopify, der Cloud-TSE/Fiskal-Provider (z.B. fiskaly) oder der Internetverbindung.

  2. Haftungsbeschränkung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Ausschluss: Der Anbieter haftet nicht für die steuerliche Anerkennung der Daten durch Finanzbehörden oder Bußgelder (z.B. wegen verspäteter Meldung via Meldefluss), sofern die technische Bereitstellung im Rahmen der Verfügbarkeit mangelfrei war.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter https://www.openfiskal.com/dpa ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand: Berlin.

  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Maßgebliche Fassung: Diese Nutzungsbedingungen liegen gegebenenfalls in mehreren Sprachen vor. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungszweifeln ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich und rechtlich bindend.

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