Artikel 957 ff. OR verpflichtet jedes Unternehmen zur ordnungsgemäßen Buchführung. Für Bargeschäfte heißt das: tagesgenaue Aufzeichnung jeder Bareinnahme und -ausgabe, nachvollziehbar und vollständig.
Was als Kassenbuch gilt
Ein digitales System, das den Geschäftsvorfall mit Datum, Betrag, Beleg-Nummer und Gegenkonto erfasst, erfüllt die Vorgabe. Papier ist nicht mehr nötig — wohl aber die revisionssichere Speicherung über 10 Jahre.
- Vollständigkeit — keine Lücken im Beleg-Nummernkreis.
- Zeitgerechtigkeit — tägliche Erfassung.
- Nachvollziehbarkeit — jeder Buchung muss ein Beleg zugeordnet sein.
- Unveränderbarkeit — keine nachträgliche Manipulation.
Aktualisiert am 24.05.2026