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Kassenbuch in der Schweiz — was das OR wirklich verlangt

Das Schweizer OR verlangt kein Papier-Kassenbuch, aber sehr wohl eine lückenlose Aufzeichnung. Der Unterschied im Detail.

OpenFiskal Team
Redaktion Fiskal-Compliance

Artikel 957 ff. OR verpflichtet jedes Unternehmen zur ordnungsgemäßen Buchführung. Für Bargeschäfte heißt das: tagesgenaue Aufzeichnung jeder Bareinnahme und -ausgabe, nachvollziehbar und vollständig.

Was als Kassenbuch gilt

Ein digitales System, das den Geschäftsvorfall mit Datum, Betrag, Beleg-Nummer und Gegenkonto erfasst, erfüllt die Vorgabe. Papier ist nicht mehr nötig — wohl aber die revisionssichere Speicherung über 10 Jahre.

  • Vollständigkeit — keine Lücken im Beleg-Nummernkreis.
  • Zeitgerechtigkeit — tägliche Erfassung.
  • Nachvollziehbarkeit — jeder Buchung muss ein Beleg zugeordnet sein.
  • Unveränderbarkeit — keine nachträgliche Manipulation.

Aktualisiert am 24.05.2026